Kartellrecht: horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Hannover/ München
Das Kartellrecht (mit Vergaberecht als Sondermaterie des Kartellrechts) gehört zu unseren fachlichen Schwerpunkten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch "Kartellgesetz" oder "Grundgesetz der Marktwirtschaft" genannt, schützt den Wettbewerb als Fundament der Wirtschaftsordnung. Die drei Säulen des Gesetzes sind die Kartellbekämpfung, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht.
Dabei dienen das Kartellverbot und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dazu, wettbewerbliche Marktstrukturen zu erhalten und der Entstehung von Marktmacht entgegenzuwirken. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht hingegen wird überwacht, dass sich schon bestehende marktmächtige Unternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern fair verhalten. Außerdem gewährleisten die §§ 97-129 GWB, dass auch die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wettbewerb erfolgt.
Für Unternehmen sind Beschränkungen des Wettbewerbs in der Regel nicht förderlich. So sind Einfuhrbeschränkungen, Zölle, Subventionen der Wettbewerber oder eine durchgehende Regulierung für Unternehmen hinderlich. Aber auch Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Mengenabsprachen oder der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen behindert den natürlichen Wettbewerb.
Anwaltliche Praxis im Kartellrecht
Dementsprechend bearbeiten wir als Rechtsanwälte für Kartellrecht die nachfolgenden kartellrechtlichen/ vergaberechtlichen Themen:
Kartellverbot und Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
- Beratung und Vertretung zwecks kartellrechtsgemässer Gestaltung von Kooperationen mit Wettbewerbern oder im Vertrieb (horizontale und vertikale Kartellrechtsprüfung).
- Durchführung von Schadensersatzklagen (z.B. gegen “Monopolisten” aufgrund abgesprochener Kartellpreise).
- Beratung, Vertretung und Verteidigung bei Untersagungssverfügungen der Kartellbehörden.
- Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen (insbesondere anlässlich Durchsuchungen der Geschäftsräume).
- Geltendmachung/ Verteidigung einer Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot.
- Beratung und Vertretung bei missbräuchlichen Verhaltensweisen von marktbeherrschenden/ marktstarken Unternehmen (z.B. Lieferverweigerungen/ Kontrahierungszwang; Zwangslizenz; Diskriminierung/ Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund).
Fusionskontrolle
- Beratung zwecks kartellrechtsgemässer Gliederung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse (M&A, kartellrechtlich).
- Prüfung und Anmeldung von Zusammenschlussverfahren bei der zuständigen Kartellbehörde (Bundeskartellamt, Europäische Kommission).
- Beratung und Vertretung von nicht unmittelbar an der Fusion beteiligten Unternehmen gegenüber der Kartellbehörde (z.B. Anfechtung einer Fusionsfreigabe).
- Geltendmachung /Verteidigung der Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erfolgten Fusion.
Vergaberecht
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen (sowohl der ausschreibenden Stellen, als auch der Bieter in unterschiedlichen Vergabeverfahren)
- Erstellung/ Prüfung des Ausschreibungsvorhabens/ der Ausschreibungsunterlagen
- Durchführung der Vergabedokumentation
- Begleitung des Vergabeverfahrens, des Zuschlags sowie anschliessende rechtliche Betreuung bei der Durchführung
- Beratung und Vertretung bei Rügen, Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabegerichten
- Prüfung, beratung und Vertretung in Schadensersatzverfahren.
Bußgeldverfahren und Strafverfahren
- Bei Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle insbesondere Beratung, Vertretung und Verteidigung gegen die Geldbußen.
- Beratung, Vertetung und Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wegen des Kartellverstosses (insbesondere Betrugsvorwurf nach §§ 263, 298 StGB).
Kartellrechtliche Schwerpunktthemen (Kartellverbot, Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht, Vergaberecht)
Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen aller Größenordnungen stellt eine Basis der freiheitlichen Wirtschaftsverfassung dar. Er ist Grundlage sowohl für das Kartellrecht mit seinen Fusionsregeln, der Verhinderung von Monopolen usw, sowie auch für das Wettbewerbsrecht. Das Kartellrecht wird in Deutschland im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), das Wettbewerbsrecht im UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geregelt. Die einzelnen kartellrechtlichen Themen, also Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle sowie Vergaberecht behandeln die nachfolgenden Teilaspekte:
Fusionskontrollverfahren (Zusammenschlusskontrolle)
In Fusionskontrollverfahren prüfen wir vorab deren Notwendigkeit und begleiten unsere Mandanten vor dem Bundeskartellamt oder der Europäische Kommission. Auch in internationalen Fusionskontrollverfahren beteiligen wir uns entsprechend.
Kartellbußgeldverfahren
Die Bußgeldeinnahmen der Kartellbehörden steigen mitunter; für Unternehmen stellen Kartellbußgeldverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene im Lichte der ebenfalls steigenden Bußgelder ein so großes Risiko dar, dass schon bei Durchsuchungen der Geschäftsräume rechtlich vorausschauender Beistand hilfreich ausfällt.
Im Kartellbußgeldverfahren selbst verteidigen wir zugunsten unserer Mandanten nicht nur mit den üblichen wirtschaftsstrafrechtlichen Mitteln, sondern mit den Kenntnissen des Kartellrechts. Die Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren erfolgt sowohl gegenüber den Kartellbehörden, als auch im gerichtlichen Verfahren vor den Oberlandesgerichten.
Im Rahmen der Kartellbußgeldverfahren berücksichtigen wir auch etwaige Kronzeugenanträge oder Vergleichsverfahren.
Kartellrechtliche Prozessführung
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor deutschen Kartellbehörden und Kartellgerichten, als auch den Gerichten der Europäischen Union. Dabei sind wir auch für Folgeprozesse tätig, wie insbeondere solche wegen Schadensersatz.
Kartellverstoß, Marktmissbrauchskontrolle
Kern des Kartellrechts stellt das Kartellverbot dar: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Zentralklausel des § 1 GWB).
In diesem und weiterem Zusammenhang werden die Preisgestaltung, eine etwaige Rabattgewährung, Vertriebsverträge und Vertriebssysteme (einschliesslich Internetvertrieb und selektiver Vertriebssysteme) sowie z.B. Kundenabgrenzungen sowie Gebietszuweisungen geprüft und so modifiziert, dass kein Kartellverbot vorliegt.
Natürlich sind wir auch Vertreter in kartellrechtlichen Marktmissbrauchsverfahren.
Kartellrechtlich kritisch sind neben bestimmten Vertriebsverträgen mitunter auch Joint-Venture-Verträge, - Entwicklungsvereinbarungen, Produktionsverträge sowie insbesondere auch Einkaufsgemeinschaften.
Vergaberecht
Im Vergaberecht, das in wesentlichen Teilen im Kartellgesetz geregelt wird, sind wir für alle Branchen tätig, wie der Baubranche, Recycling- und Entsorgungswesen, Gesundheitswesen, Verkehrswesen, IT-/TK-Branche, Versorgungswesen und allgemeine Infrastruktur. Dabei bearbeiten wir alle vergabrechtlichen Themen nach deutschem und europäischem Vergaberecht (einschliesslich elektronischer Ausschreibungen, eVergabe, Nachprüfungsverfahren und gerichtliche Verfahren vor den Oberlandesgerichten.
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